Allgemeine Geschäftsbedingungen B2B
1. Lieferumfang
Die Lieferung des Kaufgegenstandes erfolgt in Übereinstimmung mit den Verkaufsunterlagen. Geringfügige Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten. Geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zur Erhebung einer Mängelrüge.
2. Preis
Es gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten.
Änderungen der Preislisten bleiben vorbehalten.
3. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen mittels Post- oder Banküberweisung ohne Skonto in Schweizer Franken zahlbar.
Individuell gestaltete Waren sind im Voraus zu bezahlen.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist gemäss Absatz 1 ist ohne weitere Mahnung ein Verzugszins von 5% geschuldet.
4. Verspätete Lieferung
Bei verspäteter Lieferung kann der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
5. Höhere Gewalt
In Fällen höherer Gewalt, d.h. wenn VR Cardboard aus Gründen, die von ihr und den von ihr allenfalls beigezogenen Dritten nicht in zumutbarer Weise beherrscht werden können, wie insbesondere Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemie, Unfälle, Sabotage, Terrorismus, erhebliche Betriebsstörungen, Unterbruch von Telekommunikationsleitungen, Arbeitskonflikte sowie behördliche Massnahmen, an der Erfüllung einer oder mehrerer Pflichten aus diesem Vertrag gehindert ist, so ist sie für die Zeit, während welcher das Ereignis der höheren Gewalt andauert, sowie während einer angemessenen Anlaufzeit danach, von der Erfüllung der betreffenden Pflicht(en) befreit und haftet nicht für allfällige, dem Halter aus der Nichterfüllung der betreffenden Pflicht(en) resultierende, direkte oder indirekte Schäden.
6. Versand und Gefahrtragung
Sämtliche Bearbeitungs-, Verpackungs- und Versandspesen werden dem Käufer verrechnet.
7. Versand- und Verpackungskosten
Die Vertragsprodukte werden beim Versand kontrolliert und handelsüblich verpackt.
Gefahr und Risiko bezüglich verschickter Vertragsprodukte gehen mit Versandaufgabe auf den Käufer über.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum des Anbieters.
02.03.2017